Landgericht Düsseldorf, 2011-08-15, 8 O 111/07

8 O 111/07Kantonsgericht15.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 111/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-15

Aktenzeichen: 8 O 111/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0815.8O111.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten werden dem Kläger zu 1 zu 7/10, dem Kläger zu 2 zu 1/4 und dem Kläger zu 3 zu 1/20 auferlegt. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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