Landgericht Düsseldorf, 2011-08-12, 11 O 136/11

11 O 136/11Kantonsgericht12.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 136/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-12

Aktenzeichen: 11 O 136/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0812.11O136.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 19.04.2011 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass dem Beklagten verboten wird, die Zeitschrift während der Laufzeit des zwischen den Parteien bezüglich der Zeitschrift "absatzwirtschaft" abgeschlossenen Herausgebervertrags die Zeitschrift "Horizont" der Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt, an die Mitglieder seiner Mitglieder verteilen zu lassen.

Der Verfügungsbeklagte trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages.

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