Landgericht Düsseldorf, 2011-07-19, 16 S 60/10

16 S 60/10Kantonsgericht19.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 16 S 60/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-19

Aktenzeichen: 16 S 60/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0719.16S60.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 9. April 2010 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Amtsgerichts B. – 13 C 85/09 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Beschluss zu Tagesordnungspunkt A 02.3 nichtig ist.

Darüberhinaus werden die in der Eigentümerversammlung vom 15.10.2009 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten A 04.1 (Teilanerkenntnis zu der Entlastung des Verwaltungsbeirats), A 03.68(Abrechnung für 2008) nur hinsichtlich sämtlicher Einzelabrechnungen, A 03.8 (Wirtschaftsplan für 2009) nur hinsichtlich sämtlicher Einzelwirtschaftspläne und A 04.2 (Entlastung Verwalter 2008) für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Kläger 45% und die Beklagten 55%, von den Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz die Kläger und die Beklagten je 50%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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