21 S 418/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-07-14, 21 S 418/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-07-14, 21 S 418/10
21 S 418/10Kantonsgericht14.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 S 418/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-14
Aktenzeichen: 21 S 418/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0714.21S418.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.11.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 27 C 2611/10) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 754,14 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.