Landgericht Düsseldorf, 2011-07-06, 12 O 256/10

12 O 256/10Kantonsgericht06.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 256/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-06

Aktenzeichen: 12 O 256/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0706.12O256.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zvilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 300,00 €, an die Klägerin zu 2) 600,00 €, an die Klägerin zu 3) 600,00 €, an die Klägerin zu 4) 1.500,00 € sowie an die Klägerinnen zu 1) - 4) 2380,80 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2010, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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