12 O 256/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-07-06, 12 O 256/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-07-06, 12 O 256/10
12 O 256/10Kantonsgericht06.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 256/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-06
Aktenzeichen: 12 O 256/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0706.12O256.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zvilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 300,00 €, an die Klägerin zu 2) 600,00 €, an die Klägerin zu 3) 600,00 €, an die Klägerin zu 4) 1.500,00 € sowie an die Klägerinnen zu 1) - 4) 2380,80 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2010, zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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