Landgericht Düsseldorf, 2011-06-27, 13 O 368/10 U.

13 O 368/10 U.Kantonsgericht27.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 13 O 368/10 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-27

Aktenzeichen: 13 O 368/10 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0627.13O368.10U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.500.000 € nebst Zinsen im Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 11.08.2010 zu zahlen.

Sie wird weiter verurteilt, den Kläger von 9.299,61 € an außergerichtlich entstandenen Anwaltsgebühren freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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