Landgericht Düsseldorf, 2011-06-15, 17 Ks 7/11

17 Ks 7/11Kantonsgericht15.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 17 Ks 7/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-15

Aktenzeichen: 17 Ks 7/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0615.17KS7.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. große Strafkammer - Schwurgericht -

Tenor

Der Angeklagte ist des Mordes schuldig.

Er wird zu einer

Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschrift: § 211 StGB.

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