Landgericht Düsseldorf, 2011-06-09, 31 O 48/10

31 O 48/10Kantonsgericht09.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 31 O 48/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-09

Aktenzeichen: 31 O 48/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0609.31O48.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 51.772,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2007 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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