Landgericht Düsseldorf, 2011-06-09, 21 S 190/10

21 S 190/10Kantonsgericht09.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 21 S 190/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-09

Aktenzeichen: 21 S 190/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0609.21S190.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 21.04.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 35 C 14555/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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