7 O 311/09•Landgericht Düsseldorf, 2011-05-27, 7 O 311/09
Landgericht Düsseldorf, 2011-05-27, 7 O 311/09
7 O 311/09Kantonsgericht27.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 311/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-27
Aktenzeichen: 7 O 311/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0527.7O311.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Unter Aufhebung des Vorbehalts-Anerkenntnisurteils vom 13.04.2010 wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in Höhe von 110 % des jeweils zu vollreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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