Landgericht Düsseldorf, 2011-05-17, 1 O 329/10

1 O 329/10Kantonsgericht17.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 329/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-17

Aktenzeichen: 1 O 329/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0517.1O329.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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