15 O 601/98•Landgericht Düsseldorf, 2011-04-29, 15 O 601/98
Landgericht Düsseldorf, 2011-04-29, 15 O 601/98
15 O 601/98Kantonsgericht29.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 15 O 601/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-29
Aktenzeichen: 15 O 601/98
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0429.15O601.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
I.
Das Verfahren wird gemäß § 148 ZPO analog ausgesetzt.
II.
Dem EuGH wird zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfrage vorgelegt:
Ist im Rahmen des Deliktsgerichtsstandes des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO bei einer grenzüberschreitenden Beteiligung Mehrerer an einer unerlaubten Handlung für die Bestimmung des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, eine wechselseitige Handlungsortzurechnung zulässig?
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