14c O 287/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-04-14, 14c O 287/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-04-14, 14c O 287/10
14c O 287/10Kantonsgericht14.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 287/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-14
Aktenzeichen: 14c O 287/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0414.14C.O287.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14c Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % und für die Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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