Landgericht Düsseldorf, 2011-03-31, 25 T 36/11

25 T 36/11Kantonsgericht31.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 36/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-31

Aktenzeichen: 25 T 36/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0331.25T36.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18. Oktober 2010 aufgehoben.

Der Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen wird zurückgewiesen.

Der Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters auf gerichtliche Stellungnahme zur Angemessenheit der von ihm berechneten Vergütung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der vorläufige Insolvenzverwalter zu tragen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 20.839,64 € festgesetzt.

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