Landgericht Düsseldorf, 2011-03-23, 33 O 125/06

33 O 125/06Kantonsgericht23.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 33 O 125/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-23

Aktenzeichen: 33 O 125/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0323.33O125.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge auf gerichtliche Festsetzung einer Erhöhung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach der Eingliederung der CC für U warenindustrie in die E werden bezüglich der Antragsteller zu 2. und 3. als unzulässig und im Übrigen (Antragsteller zu 1. und 4.) als unbegründet zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten, die Kosten des gemeinsamen Vertreters, die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1. und 4. sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Antragsgegner als Gesamtschuldner.

Die Antragsteller zu 2. und 3. tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selber.

Der Geschäftswert für das gerichtliche Verfahren beträgt

200.000,00 Euro.

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