23 S 191/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-03-10, 23 S 191/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-03-10, 23 S 191/10
23 S 191/10Kantonsgericht10.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 191/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-10
Aktenzeichen: 23 S 191/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0310.23S191.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 18.05.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 48 C 1329/10- abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägerinnen im vertragsgemäßen Umfang Rechtsschutz aus der Rechtsschutzversicherung zur Nr.: 80202896-5 für den Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Nürnberg, zum Aktenzeichen: 8 BV 88/09, zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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