Landgericht Düsseldorf, 2011-03-01, 4b O 260/09

4b O 260/09Kantonsgericht01.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 260/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-01

Aktenzeichen: 4b O 260/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0301.4B.O260.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

  1. EUR 163.471,04 nebst 5 % Zinsen aus EUR 8.531,90 für die Zeit vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2008, aus EUR 25.710,54 für die Zeit vom 1.1.2005 bis zum 31.12.2008, aus EUR 35.785,85 für die Zeit vom 1.1.2006 bis zum 31.12.2008, aus EUR 83.938,88 für die Zeit vom 1.1.2007 bis zum 31.12.2008, aus EUR 9.503,86 für die Zeit vom 11.10.2007 bis zum 31.12.2008 sowie aus EUR 163.471,04 ab dem 1.1.2009 zu zahlen;

  2. weitere EUR 6.764,00 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.1.2010 zu zahlen.

II.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

IV.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

V.

Der Streitwert beträgt EUR 344.111,93.

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