2b O 262/08 U.•Landgericht Düsseldorf, 2009-11-24, 2b O 262/08 U.
Landgericht Düsseldorf, 2009-11-24, 2b O 262/08 U.
2b O 262/08 U.Kantonsgericht24.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 262/08 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-24
Aktenzeichen: 2b O 262/08 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1124.2B.O262.08U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern als Gesamtgläubigern 265,70 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2008 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf ##### vom 31.01.2007 unzulässig ist.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckende Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.