Landgericht Düsseldorf, 2009-11-24, 2b O 22/09

2b O 22/09Kantonsgericht24.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 22/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-24

Aktenzeichen: 2b O 22/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1124.2B.O22.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2b Zivilkammer

Normen: BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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