41 O 147/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-11-18, 41 O 147/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-11-18, 41 O 147/08
41 O 147/08Kantonsgericht18.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 41 O 147/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-18
Aktenzeichen: 41 O 147/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1118.41O147.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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