11 O 543/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-11-11, 11 O 543/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-11-11, 11 O 543/08
11 O 543/08Kantonsgericht11.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 543/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-11
Aktenzeichen: 11 O 543/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1111.11O543.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
a.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.875,-- Euro in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung des Anteils in Höhe des Nominalbetrages von 25.000,00 Euro an der, des Zedenten A. Kommanditistennummer 411391;
b.
es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin mit gleicher Fälligkeit den Betrag zu zahlen, der der Höhe nach der Schuld des Zedenten hinsichtlich der im Antrag zu Ziffer 1. a. bezeichneten Beteiligung VIP aus dem Darlehensvertrag mit der B. Darlehenskonto 667423627, spätestens zum 30.11.2014 entspricht;
c.
die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 791,-- Euro Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2009 zu zahlen;
d.
es wird festgestellt, dass die Beklagte weiter verpflichtet ist, der Klägerin jeden Schaden des Zedenten zu ersetzen, der ihr über diese Forderung hinaus entstanden ist oder noch entstehen wird.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.295,51 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2009 zu bezahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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