11 O 166/09•Landgericht Düsseldorf, 2009-10-12, 11 O 166/09
Landgericht Düsseldorf, 2009-10-12, 11 O 166/09
11 O 166/09Kantonsgericht12.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 166/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-12
Aktenzeichen: 11 O 166/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1012.11O166.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1) zu 94% und die Klägerin zu 2) zu 6%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen die Klägerin zu 1) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Klägerin zu 2) wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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