4a O 151/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-10-06, 4a O 151/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-10-06, 4a O 151/08
4a O 151/08Kantonsgericht06.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 151/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-06
Aktenzeichen: 4a O 151/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1006.4A.O151.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Widerklage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Widerkläger auferlegt.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, un¬bedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkann¬ten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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