34 O 220/05•Landgericht Düsseldorf, 2009-10-02, 34 O 220/05
Landgericht Düsseldorf, 2009-10-02, 34 O 220/05
34 O 220/05Kantonsgericht02.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O 220/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-02
Aktenzeichen: 34 O 220/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1002.34O220.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die jeweilige Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse zu erbringen.
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