2b O 286/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-09-29, 2b O 286/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-09-29, 2b O 286/08
2b O 286/08Kantonsgericht29.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 286/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-29
Aktenzeichen: 2b O 286/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0929.2B.O286.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2b Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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