Landgericht Düsseldorf, 2009-09-29, 2b O 286/08

2b O 286/08Kantonsgericht29.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 286/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-29

Aktenzeichen: 2b O 286/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0929.2B.O286.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2b Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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