34 O (Kart) 189/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-09-23, 34 O (Kart) 189/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-09-23, 34 O (Kart) 189/08
34 O (Kart) 189/08Kantonsgericht23.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart) 189/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-23
Aktenzeichen: 34 O (Kart) 189/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0923.34O.KART189.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung des Beklagten gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages
abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagten Sicherheit in derselben Höhe
leistet. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die Sicherheitsleistung durch
selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse zu erbringen.
Streitwert: 1.073,48 €
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