Landgericht Düsseldorf, 2009-09-17, 37 O 89/08

37 O 89/08Kantonsgericht17.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 89/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-17

Aktenzeichen: 37 O 89/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0917.37O89.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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