2b O 112/06•Landgericht Düsseldorf, 2009-09-15, 2b O 112/06
Landgericht Düsseldorf, 2009-09-15, 2b O 112/06
2b O 112/06Kantonsgericht15.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 112/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-15
Aktenzeichen: 2b O 112/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0915.2B.O112.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2b Zivilkammer
Normen: BGB §§ 611, 675; StBGebVO § 14
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.040,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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