Landgericht Düsseldorf, 2009-08-26, 12 O 594/07

12 O 594/07Kantonsgericht26.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 594/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-26

Aktenzeichen: 12 O 594/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0826.12O594.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zvilkammer

Tenor

für R e c h t er¬kannt:

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, die Musikaufnahme:

„1000 Fragen“ der Künstlergruppe xx

auf einem Computer zum Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

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