Landgericht Düsseldorf, 2009-08-04, 7 O 379/08

7 O 379/08Kantonsgericht04.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 7 O 379/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-04

Aktenzeichen: 7 O 379/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0804.7O379.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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