Landgericht Düsseldorf, 2009-08-04, 7 O 277/09

7 O 277/09Kantonsgericht04.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 7 O 277/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-04

Aktenzeichen: 7 O 277/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0804.7O277.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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