Landgericht Düsseldorf, 2009-07-24, 20 S 139/08

20 S 139/08Kantonsgericht24.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 20 S 139/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-24

Aktenzeichen: 20 S 139/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0724.20S139.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 3.9.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – Az: 25 C 3027/08– abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.248,31 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 653,31 € seit dem 31.5.2007, aus 297,50 € seit dem 1.7.2007 und aus 297,50 € seit dem 31.7.2007 zu zahlen.

  2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 156,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2007 zu zahlen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

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