Landgericht Düsseldorf, 2009-07-22, 34 O (Kart) 36/08

34 O (Kart) 36/08Kantonsgericht22.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart) 36/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-22

Aktenzeichen: 34 O (Kart) 36/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0722.34O.KART36.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die in dem Gasversorgungsvertrag zwischen den

Parteien vereinbarte Preisanpassungsklausel unwirksam ist.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 53,11 € zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung der jeweils

gegnerischen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des

aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der

Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert:

Bis zu 20.08.2008 : 96,06 €

Vom 21.08.2008 bis zum 15.06.2009: 1.321,85 €

Danach: 353,11 €

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