001 Kls 5/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-07-22, 001 Kls 5/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-07-22, 001 Kls 5/08
001 Kls 5/08Kantonsgericht22.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 001 Kls 5/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-22
Aktenzeichen: 001 Kls 5/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0722.001KLS5.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist der Beihilfe zur Untreue schuldig.
Er wird zu einer Freiheitsstrafe von
neun Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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