Landgericht Düsseldorf, 2009-07-07, 6 O 429/07

6 O 429/07Kantonsgericht07.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 6 O 429/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-07

Aktenzeichen: 6 O 429/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0707.6O429.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, einschließlich der Kosten der Streithilfe.

Das Urteil ist gegen Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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