12 O 205/09•Landgericht Düsseldorf, 2009-06-19, 12 O 205/09
Landgericht Düsseldorf, 2009-06-19, 12 O 205/09
12 O 205/09Kantonsgericht19.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 205/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-19
Aktenzeichen: 12 O 205/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0619.12O205.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Der Antragsgegner wird verurteilt, es zu unterlassen im geschäftlichen Verkehr zu Absatzförderungszwecken in der Bundesrepublik Deutschland für die Betrachtung des Augenhintergrundes beim Augenoptiker unter Bezugnahme auf die Erkennung von Veränderungen bzw. Auffälligkeiten des Augenhintergrundes zu werben, wenn dies wie nachfolgend wiedergegeben geschieht:
Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
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