Landgericht Düsseldorf, 2009-06-18, 4b O 326/03

4b O 326/03Kantonsgericht18.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 326/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-18

Aktenzeichen: 4b O 326/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0618.4B.O326.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

IV.

Der Streitwert wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

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