12 O 441/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-06-17, 12 O 441/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-06-17, 12 O 441/08
12 O 441/08Kantonsgericht17.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 441/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-17
Aktenzeichen: 12 O 441/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0617.12O441.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkamemr
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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