12 O 191/09•Landgericht Düsseldorf, 2009-06-15, 12 O 191/09
Landgericht Düsseldorf, 2009-06-15, 12 O 191/09
12 O 191/09Kantonsgericht15.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 191/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-15
Aktenzeichen: 12 O 191/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0615.12O191.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verurteilt, es zu unterlassen, die nachfolgenden Fotografien aus der Fotoserie „Das Schweigen vonxxx wird überbewertet, im Rahmen der Ausstellung „xxx Unveröffentlichte Fotografien von xxx im Museum Schloss Moyland auszustellen:
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 65% und die Antragsgegnerin zu 35%.
Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung wird von einer Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,- € abhängig gemacht.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.