Landgericht Düsseldorf, 2009-06-10, 9 O 1/08

9 O 1/08Kantonsgericht10.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 1/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-10

Aktenzeichen: 9 O 1/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0610.9O1.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelas-sen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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