11 O 485/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-06-08, 11 O 485/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-06-08, 11 O 485/08
11 O 485/08Kantonsgericht08.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 485/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-08
Aktenzeichen: 11 O 485/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0608.11O485.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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