Landgericht Düsseldorf, 2009-05-27, 34 O 74/08

34 O 74/08Kantonsgericht27.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O 74/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-27

Aktenzeichen: 34 O 74/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0527.34O74.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 219,78 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. März 2008 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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