Landgericht Düsseldorf, 2009-05-13, 12 O 122/09

12 O 122/09Kantonsgericht13.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 122/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-13

Aktenzeichen: 12 O 122/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0513.12O122.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zvilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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