7 O 241/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-05-08, 7 O 241/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-05-08, 7 O 241/08
7 O 241/08Kantonsgericht08.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 241/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-08
Aktenzeichen: 7 O 241/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0508.7O241.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 470,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2007 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 83,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2007 zu zahlen.
Die Widerklage und die Drittwiderklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Zwangsvoll-streckung gegen Sicherheits¬leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll¬streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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