Landgericht Düsseldorf, 2009-05-07, 22 S 215/08

22 S 215/08Kantonsgericht07.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 S 215/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-07

Aktenzeichen: 22 S 215/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0507.22S215.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. Mai 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - Az.: 34 C 143/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.