7 O 134/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-04-30, 7 O 134/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-04-30, 7 O 134/08
7 O 134/08Kantonsgericht30.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 134/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-30
Aktenzeichen: 7 O 134/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0430.7O134.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangs-vollstreckung gegen Sicherheits¬leistung in Höhe von 110 % des auf-grund des Urteils voll¬streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagten vor der Voll¬streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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