Landgericht Düsseldorf, 2009-04-28, 7 O 329/08

7 O 329/08Kantonsgericht28.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 7 O 329/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-28

Aktenzeichen: 7 O 329/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0428.7O329.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 7.200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des zu vollsteckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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