25 T 200/09•Landgericht Düsseldorf, 2009-04-24, 25 T 200/09
Landgericht Düsseldorf, 2009-04-24, 25 T 200/09
25 T 200/09Kantonsgericht24.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 200/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-24
Aktenzeichen: 25 T 200/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0424.25T200.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2009 wie folgt abgeändert:
Die von dem Beklagten an die Kläger aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 22.02.2007 (21 S 403/01) sowie des Urteils des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18.09.2001 (29 C 10326/01) zu erstattenden Kosten werden auf 1.617,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 25.08.2008 festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 419,38 €.
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