31 O 9/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-04-16, 31 O 9/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 31 O 9/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-16
Aktenzeichen: 31 O 9/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0416.31O9.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7000,-- € nebst Zinsen in Höhe von
5 % -Punkten über dem Basiszins seit dem 25.3.2008 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen
-
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
-
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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