34 0 11/09 U.•Landgericht Düsseldorf, 2009-04-15, 34 0 11/09 U.
Landgericht Düsseldorf, 2009-04-15, 34 0 11/09 U.
34 0 11/09 U.Kantonsgericht15.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 0 11/09 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-15
Aktenzeichen: 34 0 11/09 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0415.34.0.11.09U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag der Antragsteller auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Antragstellern bleibt vorbehalten, die Vollstreckung der Antragsgegnerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe leistet. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die jeweilige Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse zu erbringen.
Streitwert: 150.000,00 Euro.
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